Vorstellungsgespräch30.01.2024

Bewerbungsgespräch: Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten eines Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen?

Wer sich beruflich neu orientieren will oder den Einstieg in das Berufsleben sucht, wird das nicht unbedingt in seiner Heimatstadt tun. Es kommt oft genug vor, dass sich etwa Bewerber aus Hamburg für eine Stelle in München interessieren. Wer dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen ist, hat nicht nur einen weiten Weg vor sich, sondern auch einen teuren. Da stellt sich schnell die Frage, wer eigentlich die Reisekosten übernimmt. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Muss ein Arbeitgeber die Fahrtkosten eines Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen?

Wird ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, muss der potentielle Arbeitgeber grundsätzlich die Fahrtkosten übernehmen. Denn durch die Einladung zum Gespräch erteilt der Arbeitgeber dem Bewerber einen Auftrag im Sinne des § 662 BGB. Macht der Beauftragte im Rahmen seines Auftrags nun Aufwendungen, wie etwa Reisekosten, muss der Arbeitgeber als Auftraggeber diese nach § 670 BGB ersetzen. Dies gilt jedenfalls für Aufwendungen, die der Bewerber für erforderlich halten durfte, die also verhältnismäßig sind. Ein erster Klasse Flug wegen einer Stelle als Malergeselle kann daher übertrieben sein. Im Übrigen ist es unerheblich, ob sich der Bewerber initiativ oder auf eine Stellenausschreibung bewirbt sowie ob es zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kommt oder nicht.

Gibt es Ausnahmen zu der Kostentragungspflicht?

In der Tat kann der Arbeitgeber die Übernahmepflicht der Fahrtkosten ausschließen oder auch nur einschränken. Dies kann er entweder bereits in der Stellenausschreibung tun oder in der Einladung zum Bewerbungsgespräch. Dies geschieht oft in Berufsfeldern, in denen sich die Arbeitgeber vor Bewerbern kaum retten können. Sucht ein Unternehmen dagegen verzweifelt nach neuen Kräften, werden die Reisekosten gern übernommen. Schließt aber der Arbeitgeber die Übernahmepflicht nicht aus, bleibt es bei der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Dennoch kann es ratsam sein bei bestehenden Zweifeln nochmal nach zu fragen, ob die Reisekosten auch übernommen werden. Denn damit umgeht man auftretende Missverständnisse, die sich unter Umständen nachteilig auf die Jobchance auswirken. Dies gilt im Übrigen auch für die Kosten einer etwaigen Übernachtung.

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Ein Gedanke zu „Bewerbungsgespräch: Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten eines Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen?

  • 6. Januar 2016 um 11:15 Uhr
    Permalink

    Kurze Frage – was ist, wenn sich der Arbeitgeber trotz Aufforderung weigert, die Fahrtkosten zu übernehmen. Es geht zwar "nur" um 35 €, aber ich finde es eine Frechheit, wie die Firma reagiert. Wie ist dann das weitere Vorgehen ?

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